Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit


Die Satzweiss.com Print, Web, Software ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0).


Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts der

Satzweiss akademie.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 05. April 2023 erstellt beziehungsweise überarbeitet.



Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Bilder ohne Alternativtexte: Bilder, die lediglich als dekorative Hintergründe verwendet werden, können aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit verschiedener Schmuckelemente nicht mit einem Alternativtext versehen werden.
  • Textabstände anpassbar: Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände sollen sich von Nutzer:innen erhöhen lassen. Dies ist der Fall, jedoch führt das Ändern von Textabständen teils zum Abschneiden von Text.
  • Aktuelle Position des Fokus deutlich: Wenn die Fokushervorhebung ausschließlich über einen Farbwechsel geschieht, muss der Kontrastabstand zwischen fokussiertem und unfokussiertem Zustand mindestens 3:1 betragen. Im Hauptmenü ist das derzeit noch nicht der Fall (Fokus 2,7:1).

Barrieren melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.satzweiss-akademie.com aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns per Post oder telefonisch:


Satzweiss.com Print, Web, Software

Mainzer Straße 116

66121 Saarbrücken

Telefon: +49 (0) 681 655 60

E-Mail: vertrieb@satzweiss.com


Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß §16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.


Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:


Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von

Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin


Telefon: +49 (0) 301 85 27-2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de


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